Beantragung und Finanzierung
Die heilpädagogische Förderung ist für Sie kostenfrei.
Auch eine private Finanzierung der Fördermaßnahmen oder einer heilpädagogischen Familienhilfe ist möglich.
Als Elternteil oder Erziehungsberechtigte(r) stellen Sie schriftlich einen formlosen Antrag auf heilpädagogische Leistungen (FF) nach §79 SGB IX an das zuständige Fallmanagement des LVR (Landschaftsverband Rheinland) vor Ort oder den LVR selbst.
Die Bedarfsfeststellung und die Finanzierung erfolgen unmittelbar über den LVR.
Sie können ihren Wunsch nach heilpädagogischer Förderung auch mündlich gegenüber einem Fallmanager/ einer Fallmanagerin vor Ort, z.B. im Rahmen eines Beratungsgesprächs erklären.
Um den Leistungsbedarf zu ermitteln, findet nach Antragsstellung ein Kennenlernen, sowie eine Beratung nach §106 SGB IX zwischen Ihnen und dem zuständigen Fallmanagement statt.
Nach erfolgreicher Prüfung und Bewilligung des Antrages durch den LVR,
erfolgt dann ein erstes Kennenlernen zwischen der Familie und uns, dem Trömmelchen und Ihnen, sowie ein Anamnesegespräch zur Vorgeschichte Ihres Kindes.
Nach aufmerksamen und vielseitigen Beobachtungen des Kindes (Entwicklungsstand, Sozialverhalten, Stärken und Schwächen, das Kind im Kontext seines sozialen Umfeldes) und wenn erforderlich auch einer heilpädagogischen Diagnostik, erfolgt unter Einbezug der Bezugspersonen die Entwicklung eines heilpädagogischen und ressourcenorientierten Förderplans. Dieser wird dann im Sinne einer ganzheitlichen heilpädagogischen Förderung umgesetzt und in regelmäßigen Abständen überprüft und angepasst.
Bei Fragen hierzu helfe ich Ihnen sehr gerne weiter.